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Sonntag, 20. Mai 2012
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Schreiben der Großen Kreisstadt Freiberg bei Marktfestssetzungen:
"Jugendschutzgesetz - Alkoholausschank an Kinder unter 16 Jahren -
Sehr geehrte(r) Frau (Herr),
die Ergebnisse der(...) Testkäufe auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf den Alkoholausschank an Kinder unter 16 Jahren, wir verweisen hier auch auf unser Schreiben vom 14.12.2004, haben uns veranlasst, Sie auch in diesem Jahr wieder zur unbedingten Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes aufzufordern.
Es hat sich dabei wiederholt gezeigt, dass es nicht ausreicht, die Kinder nach ihrem Alter zu fragen und darauf zu vertrauen, dass die Kinder wahrheitsgemäß antworten. Daher ist es erforderlich, dass Sie die Vorlage des Ausweises fordern, da nur damit das Alter der Jugendlichen überprüft werden kann.
Im Interesse der Kinder, die auch Ihre eigenen sein könnten, achten Sie bitte unbedingt auf die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Bitte informieren Sie auch Ihr Verkaufspersonal, wiederholen Sie die Belehrungen Ihres Personals regelmäßig und dokumentieren Sie dies zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Die Einhaltung der Vorschriften wird stichprobenartig überprüft und Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht."
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